Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-neunburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69551802809Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69551802809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9205-0
Fax: +49 9672 9205-15
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9142167560117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9205-0
Fax: +49 9672 9205-15
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen