Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wörther Straße 5
93093 Donaustauf
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-donaustauf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37440799786Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37440799786Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9403 9502-0
Fax: +49 9403 9502-80
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen