Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf

    Adresse

    Hausanschrift

    Wörther Straße 5

    93093 Donaustauf

    Postanschrift

    Wörther Straße 5

    93093 Donaustauf

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-donaustauf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37440799786Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37440799786Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9403 9502-0

    Fax: +49 9403 9502-80

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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