Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Hohenfels

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrer-Ertl-Platz 3

    92366 Hohenfels

    Postanschrift

    Pfarrer-Ertl-Platz 3

    92366 Hohenfels

    Kontakt

    E-Mail: info@markt-hohenfels.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09441695593Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9472 9401-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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