Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Waldmünchen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 14
93449 Waldmünchen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7392432218505Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9972 307-0
Fax: +49 9972 307-30
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen