Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Kastl

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    92280 Kastl

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    92280 Kastl

    Kontakt

    E-Mail: info@kastl.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52330517607Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9625 9204-0

    Fax: +49 9625 9204-19

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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