Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Viechtach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Kontakt
E-Mail: info@viechtach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90553405463Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9942 808-0
Fax: +49 9942 808-240
Internet
Stadt Viechtach - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Kontakt
E-Mail: hauptamt@viechtach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1543614211113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9942 808-0
Fax: +49 9942 808-240
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen