Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Böbrach

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    94255 Böbrach

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    94255 Böbrach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@boebrach.de

    De-Mail: gemeinde-boebrach@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42664268517Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42664268517Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9923 80100-0

    Fax: +49 9923 80100-7

    Internet

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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