Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Aldersbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterplatz 1

    94501 Aldersbach

    Postanschrift

    Klosterplatz 1

    94501 Aldersbach

    Kontakt

    E-Mail: info@aldersbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09219941492Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09219941492Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8543 9610-0

    Fax: +49 8543 9610-30

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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