Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Velden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Velden - Sachgebiet 30 - Bauverwaltung/Beitragswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
84149 Velden
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zugang zum Hauptamt, Standesamt und Bauamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5721280684113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8742 288-0
Voraussetzungen
Hinweise für Velden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Verfahrensablauf
Hinweise für Velden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden
Kosten
Hinweise für Velden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Hinweise für Velden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Velden am 05.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen