Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Vilsbiburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stadtplatz 26
84137 Vilsbiburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@vilsbiburg.de
De-Mail: stadt@vilsbiburg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=87108868483Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87108868483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8741 305-0
Fax: +49 8741 305-555
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen