Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Langquaid

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 24

    84085 Langquaid

    Postfachadresse

    Postfach 49

    84083 Langquaid

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@langquaid.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31996276803Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9452 912-0

    Fax: +49 9452 912-42

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English