Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schleching

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    83259 Schleching

    Postanschrift

    Kirchplatz 1

    83259 Schleching

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@schleching.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=53885595710Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53885595710Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8649 9889-0

    Fax: +49 8649 321

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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