Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Tuntenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Arco-Str. 18

    83104 Tuntenhausen

    Postanschrift

    Graf-Arco-Str. 18

    83104 Tuntenhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nach Vereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@tuntenhausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42329887743Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42329887743Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8067 9070-0

    Fax: +49 8067 9070-55

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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