Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Aresing

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Martin-Str. 16

    86561 Aresing

    Postanschrift

    St.-Martin-Str. 16

    86561 Aresing

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Jeden 2. Donnerstag im Monat:
    08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@aresing.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80331021498Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80331021498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8252 91044-50

    Fax: +49 8252 6404

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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