Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Unterföhring
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1253
85766 Unterföhring
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Termine im Einwohnermeldeamt und Passamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@unterfoehring.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44329873746Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 95081-0
Fax: +49 89 95081-939
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen