Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuried
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hainbuchenring 9-11
82061 Neuried
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Das Rathaus ist wegen der hohen Inzidenzwerte für den Parteiverkehr geschlossen. In dringenden Angelegenheiten muss telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@neuried.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50774739655Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 75901-0
Fax: +49 89 75901-47
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen