Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck - SG 24 - Immobilienmanagement
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck
Kontakt
E-Mail: info@fuerstenfeldbruck.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2314947045114Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 281-0
Fax: +49 8141 282-199
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen