Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Au i.d.Hallertau - Amt 3 - Bauamtsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Hauptstraße 1

    84072 Au i. d. Hallertau

    Postanschrift

    Untere Hauptstraße 2

    84072 Au i. d. Hallertau

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@markt-au.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6452876706505Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8752 178-27

    Fax: +49 8752 178-481

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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