Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stammham

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Str. 9

    85134 Stammham

    Postanschrift

    Nürnberger Str. 9

    85134 Stammham

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stammham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64552187726Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8405 9289-0

    Fax: +49 8405 9289-250

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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