Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Kösching

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    85092 Kösching

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    85092 Kösching

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@markt-koesching.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58997137617Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8456 9891-0

    Fax: +49 8456 9891-24

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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