Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Markt Schwaben - Bauverwaltung/Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 2

    85570 Markt Schwaben

    Postanschrift

    Schloßplatz 2

    85570 Markt Schwaben

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerservice zusätzlich Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@markt-schwaben.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/894411350713Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8121 418-159

    Fax: +49 8121 418-759

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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