Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Markt Indersdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@markt-indersdorf.bayern.de
De-Mail: info@markt-indersdorf.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37441499635Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37441499635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8136 934-0
Fax: +49 8136 934-209
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen