Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Erdweg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
85253 Erdweg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist Donnerstag Nachmittags von 16:00 - 19:00 Uhr geöffnet
Kontakt
E-Mail: poststelle@erdweg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=45219689546Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45219689546Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8138 93171-0
Fax: +49 8138 93171-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen