Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kochel a.See
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kalmbachstr. 11
82431 Kochel a.See
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitags ist das Rathaus geschlossen! (Nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: verwaltung@kochel.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47440729801Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8851 9212-0
Fax: +49 8851 9212-55
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Kochel a.See - Bauamt & Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kalmbachstr. 11
82431 Kochel a.See
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitags ist das Rathaus geschlossen! (Nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: bauamt@kochel.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/556294089846Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8851 9212-0
Fax: +49 8851 9212-55
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen