Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Geretsried
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karl-Lederer-Platz 1
82538 Geretsried
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
nur nach vorheriger Terminbuchung unter www.geretsried.de/termine
Kontakt
E-Mail: poststelle@geretsried.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82553461451Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8171 6298-0
Fax: +49 8171 6298-501
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen