Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Ramsau b.Berchtesgaden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Im Tal 2
83486 Ramsau b.Berchtesgaden
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@gemeinde-ramsau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05663477688Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8657 9889-0
Fax: +49 8657 985802
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen