Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ainring

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Str. 48

    83404 Ainring

    Postanschrift

    Salzburger Str. 48

    83404 Ainring

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Außerhalb der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch am Nachmittag) stehen Ihnen die Mitarbeiter nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ainring.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=08553279491Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08553279491Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8654 575-0

    Fax: +49 8654 575-75

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English