Kreisstatistik; Kreisdatensammlung
Beschreibung
Landratsämter können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.
Die Landratsämter können statistische Daten über den Landkreis sammeln. Die Informationen zu verschiedenen Merkmalen (beispielsweise aus den Themenbereichen Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Wirtschaft, Bildungs- und Sozialwesen) können von dem Bayerischen Landesamt für Statistik, den Gemeinden, den Kammern oder anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Statistiken zur Wahrnehmung von Aufgaben können durch Satzungen sowie durch Gesetze oder staatliche Rechtsverordnungen angeordnet werden.
Ansprechpartner
Landratsamt Augsburg (LRA A)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86136 Augsburg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de
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Telefon Festnetz: +49 821 3102-0
Fax: +49 821 3102-2209
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.01.2025
Stichwörter
Kreisstatistik