Kreisstatistik; Kreisdatensammlung
Beschreibung
Landratsämter können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.
Die Landratsämter können statistische Daten über den Landkreis sammeln. Die Informationen zu verschiedenen Merkmalen (beispielsweise aus den Themenbereichen Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Wirtschaft, Bildungs- und Sozialwesen) können von dem Bayerischen Landesamt für Statistik, den Gemeinden, den Kammern oder anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Statistiken zur Wahrnehmung von Aufgaben können durch Satzungen sowie durch Gesetze oder staatliche Rechtsverordnungen angeordnet werden.
Ansprechpartner
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Abt. 1- Zentrale Angelegenheiten (LRA ND)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ausländerwesen:
Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhrund nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: abteilung1@neuburg-schrobenhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/995078012713Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8431 57-0
Fax: +49 8431 57-205
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.01.2025
Stichwörter
Kreisstatistik