Ausstellungen im Landratsamt; Nutzung von Räumen

    Landratsämter können eigene Räumlichkeiten für Ausstellungen zur Verfügung stellen.

    Beschreibung

    Eingangshallen, Foyers oder sonstige Räume in Landratsämtern können als Ausstellungsräume genutzt werden. Hier können Foto- und Kunstausstellungen oder themenbezogene Ausstellungen, die den Landkreis repräsentieren, gezeigt werden.

    Die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen sind eine freiwillige Leistung der Landkreise. Wenn Sie eine Raum nutzen oder anmieten möchten, wenden Sie sich an die das Landratsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nürnberger Land - L/4 - Gleichstellungsbeauftragte (LRA LAU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldluststr. 1

    91207 Lauf a.d.Pegnitz

    Postanschrift

    91205 Lauf a.d.Pegnitz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gleichstellung@nuernberger-land.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/573523774685Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9123 950-0

    Fax: +49 9123 950-8009

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Landkreisausstellungen

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