Bescheinigung in Steuersachen; Beantragung beim Finanzamt
Mit der "Bescheinigung in Steuersachen" können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind. Das ist oft notwendig, wenn Sie zum Beispiel ein Unternehmen gründen oder öffentliche Aufträge erhalten wollen.
Beschreibung
Mit der "Bescheinigung in Steuersachen", die auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird, können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind.
Die Vorlage einer "Bescheinigung in Steuersachen" ist oft erforderlich, wenn Sie zum Beispiel:
-
eine gewerberechtliche Erlaubnis beantragen, zum Beispiel für:
- Gaststättengewerbe
- Reisegewerbe
- Personenbeförderung
- Immobilienhandel
- sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben
- Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten
Eine "Bescheinigung in Steuersachen" kann auch privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern als Entscheidungshilfe dienen.
Jede "Bescheinigung in Steuersachen" enthält Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren steuerlichen Verhältnissen in den letzten Jahren, unter anderem:
- Höhe von Steuerschulden
- Pünktlichkeit bei Zahlungen
- Pünktlichkeit bei der Abgabe von Steuererklärungen
- gegebenenfalls Informationen zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten
Die "Bescheinigung in Steuersachen" gibt nur Auskunft über Ihre aktuelle steuerliche Situation. Sie ist wertungsfrei und enthält keine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten.
Die "Bescheinigung in Steuersachen" stellt Ihnen Ihr Finanzamt aus.
Für eine "Bescheinigung in Steuersachen", die Auskunft über kommunale Steuern geben soll, ist Ihre Kommunalverwaltung zuständig. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
Online-Dienst
Bescheinigung in Steuersachen online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Finanzamt SchweinfurtFA SW
Adresse
Hausanschrift
Schrammstraße 3
97421 Schweinfurt
Postanschrift
97420 Schweinfurt
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktformular sicher: https://www.finanzamt.bayern.de/Schweinfurt/Kontakt/E-Mail-KommunikationKontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64776741223Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 2911-0
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können den formlosen Antrag schriftlich oder online stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
- Sie loggen sich bei Ihrem Online-Finanzamt ELSTER mit Ihrem "Mein Benutzerkonto" oder Ihrem "Mein Unternehmenskonto" ein.
- Sie nutzen das Formular "Sonstige Nachrichten an das Finanzamt".
- Sie erhalten in Ihrem Postfach im Online-Finanzamt ELSTER eine Bestätigung über Ihre eingegangene Anfrage.
Dokumente
- Erforderliche Unterlage/n
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wenn Sie den Antrag online oder schriftlich einreichen: formloser Antrag an das Finanzamt mit Angaben zu:
- Anzahl der benötigten Ausfertigungen
- Mitteilung, für welchen Zweck Sie die Bescheinigung benötigen
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wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, zusätzlich:
- Personaldokument in Kopie, zum Beispiel Personalausweis
- Steuernummer, steuerliche Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
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wenn Sie den Antrag online oder schriftlich einreichen: formloser Antrag an das Finanzamt mit Angaben zu:
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 13.12.2025
Stichwörter
Bescheinigung in Steuersachen, Certification in tax matters, Clearance certificate, gewerberechtliche Erlaubnis, öffentliche Aufträge, public contracts, Steuerbescheinigung, steuerliche Zuverlässigkeit, Steuerschulden, Tax certificate, Tax liabilities, Tax reliability, Trade license, Unbedenklichkeitsbescheinigung