Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis

    Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

    Beschreibung

    Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.

    Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

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    Voraussetzungen

    Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024

    Stichwörter

    Altlandrat, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Feuerwehr, Medaillen, Orden, Verdienstorden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English