Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis
Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt München (LRA M)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 07 51
81507 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 6221-0
Fax: +49 89 6221-2278
Internet
Voraussetzungen
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024
Stichwörter
Altlandrat, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Feuerwehr, Medaillen, Orden, Verdienstorden