Genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Immissionsschutzrecht - Anzeige der Person zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten bei Kapital- oder Personengesellschaften Entgegennahme
    99063081261000

    Immissionsschutz; Anzeige eines Betreiberverantwortlichen für genehmigungsbedürftige Anlagen bei Kapital- oder Personengesellschaften

    Sie betreiben als Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern eine genehmigungspflichtige Anlage? Dann müssen Sie eine Person benennen, die die Betreiberpflichten wahrnimmt.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern eine genehmigungspflichtige Anlage betreiben, müssen Sie eine Person benennen, die die Betreiberpflichten wahrnimmt. 
    Die jeweiligen Betreiberpflichten richten sich dabei nach der konkreten Art der Anlage. Sie finden sich im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie in den jeweiligen Bundesimmissionsschutzverordnungen.
    Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Gesellschafter für die Anlage bleibt von der Ernennung der Betreiberpflichten wahrnehmenden Person unberührt.
     

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Ausgefüllte Anzeige mit Angaben zur Person, die die Betreiberpflichten für die Anlage der Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigte Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern wahrnimmt.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Kapital oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern sein.
    • Sie müssen eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen der für Sie zuständigen Behörde an, welche Person die Betreiberpflichten für die in Ihrer Personen- oder Kapitalgesellschaft betriebenen genehmigungsbedürftigen Anlage übernimmt.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Bei eventuellen Nachfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

     Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 20.01.2026

    Stichwörter

    AG, Aktiengesellschaft, Anzeigepflichten, beschränkter, Gesellschaft, GmbH, Haftung, Industrieemissions-Richtlinie, KG, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, OHG, Umweltschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English