Störfallrelevanter Betriebsbereich - Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor störfallrelevanten Änderungen Entgegennahme
    99063063261000

    Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Änderungen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

    Sie möchten eine störfallrelevante Änderung an einem Betriebsbereich der oberen Klasse durchführen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln. 

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
    Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
     

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3088750600298Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35664667431Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35664667431Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-0

    Fax: +49 9721 55-337

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    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt NordbayernReg OFr

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse 
    • Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
    • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
       

    Fristen

    Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Durchführung der störfallrelevanten Änderung am Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 20.01.2026

    Stichwörter

    BImSchG, Bundesimmissionsschutzgesetz, Immissionsschutz, Katastrophenschutz, Notfallpläne, Störfall-Verordnung, TA Luft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English