Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums
Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .
Beschreibung
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Ansprechpartner
Landratsamt Main-SpessartLRA MSP
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Postanschrift
Postfach 1242
97748 Karlstadt
Kontakt
E-Mail: Poststelle@Lramsp.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24331413414Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24331413414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Klassische Kreditkarte
- Paypal
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 20.01.2026
Stichwörter
Beerdigung, Einäscherung, Emissionsüberwachung, Leichenverbrennung, Luftschadstoffe, Luftverschmutzung, Luftverunreinigung, Umwelteinwirkungen, Umweltschutz