Anlagen zur Feuerbestattung - Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
    99063078261000

    Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums

    Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

    Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Main-SpessartLRA MSP

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8
    97753 Karlstadt

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    Postanschrift

    Postfach 1242
    97748 Karlstadt

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@Lramsp.de

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    Telefon Festnetz: +49 9353 793-0

    Fax: +49 9353 793-7900

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Klassische Kreditkarte
    • Paypal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

    Voraussetzungen

    Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
    • Diese prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 20.01.2026

    Stichwörter

    Beerdigung, Einäscherung, Emissionsüberwachung, Leichenverbrennung, Luftschadstoffe, Luftverschmutzung, Luftverunreinigung, Umwelteinwirkungen, Umweltschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English