Störfallrelevanter Betriebsbereich - Anzeige zur geplanten störfallrelevanten Errichtung Entgegennahme
    99063058261000

    Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

    Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

    Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen UmweltReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

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    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3088750600298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt SchweinfurtLRA SW

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    Schrammstr. 1
    97421 Schweinfurt

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    Postfach 1450
    97404 Schweinfurt

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@lrasw.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35664667431Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35664667431Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-0

    Fax: +49 9721 55-337

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Klassische Kreditkarte
    • Paypal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt NordbayernReg OFr

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    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20
    95444 Bayreuth

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    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8119168071116Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-1397

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
        • Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
        • eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
        • Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist
        • ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen
        • Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe
        • Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs
        • Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu
          • benachbarten Betriebsbereichen
          • anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
          • Bereichen und Entwicklungen:
            • von denen ein Störfall ausgehen könnte
            • bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann
            • bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können

    Voraussetzungen

    Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
    • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
    • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 20.01.2026

    Stichwörter

    12 BImSchV, Betriebsstätte, BImSchG, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Domino-Effekt, Störfall, Störfall-Verordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English