Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.
Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen UmweltReg UFr
Adresse
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3088750600298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
Landratsamt SchweinfurtLRA SW
Adresse
Hausanschrift
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35664667431Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35664667431Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Klassische Kreditkarte
- Paypal
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt NordbayernReg OFr
Adresse
Hausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8119168071116Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-1397
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
-
Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
- Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
- eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
- Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist
- ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen
- Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe
- Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs
-
Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu
- benachbarten Betriebsbereichen
- anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
-
Bereichen und Entwicklungen:
- von denen ein Störfall ausgehen könnte
- bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann
- bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können
-
Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
Voraussetzungen
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
- Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
- Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Fristen
Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 20.01.2026
Stichwörter
12 BImSchV, Betriebsstätte, BImSchG, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Domino-Effekt, Störfall, Störfall-Verordnung