Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Anmeldung zur Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.
Beschreibung
Um Spielautomaten aufzustellen, brauchen Sie eine Erlaubnis. „Aufstellen“ heißt, dass Sie einen Automaten betreiben und damit Geld verdienen, beispielsweise in Ihrer Gaststätte. Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besucht haben. Mit der Unterrichtung sollen die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischen Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht.
Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; die Unterrichtung dauert insgesamt (inkl. Pausen) 5 bis 6 Stunden. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete:
- Gewerbeordnung und Spielverordnung
- Spielhallenrecht der Länder
- Jugendschutzrecht
Neben Gewerbetreibenden sind auch leitende Mitarbeiter sowie technische Mitarbeiter, die mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt sind, zur Teilnahme verpflichtet. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Postanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 4194-0
Fax: +49 931 4194-100
Internet
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Postanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0
Fax: +49 9721 7848-650
Internet
Voraussetzungen
- Sie sind Gewerbetreibender, leitender Mitarbeiter oder technischer Mitarbeiter, der mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt ist (Hinweis: Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz)
- Sie müssen zur Unterrichtung persönlich erscheinen.
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.
Verfahrensablauf
Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an.
- Sie besuchen die Unterrichtung und bringen Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit. Die Unterrichtung dauert insgesamt (inkl. Pausen) 5 bis 6 Stunden.
- Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post.
Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung erfolgt binnen weniger Tage.
Kosten
Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.04.2026