Handwerksrolle Eintragung von Personen Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
    99058007060015

    Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausnahmebewilligung

    Sie möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben und die Meisterprüfung stellt für Sie eine unzumutbare Belastung dar? Dann müssen Sie eine Ausnahmebewilligung beantragen und sich mit dieser in die Handwerksrolle eintragen lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie sich in Deutschland mit einem zulassungspflichtigen Handwerk als stehendes Gewerbe niederlassen wollen und Ihnen eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde, müssen Sie sich mit dieser vor Tätigkeitsbeginn in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Die Ausnahmebewilligung müssen Sie mit einem anderen Antrag vor der Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

    Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

    Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

    • natürliche Personen,
    • rechtsfähige Personengesellschaften oder
    • juristische Personen sowie
    • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

    • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
    • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
    • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

    Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

    Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

    Online-Dienst

    Antrag auf Eintragung; Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    ID: L100042_409.-180639

    Beschreibung

    Beantragen Sie über dieses Online-Verfahren die Eintragung Ihres Handwerksbetriebes in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe. Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen (z.B. ein Meisterprüfungszeugenis, Vertragsunterlagen etc.) können Sie hierbei direkt im PDF-Format übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennweger Ring 3
    97070 Würzburg

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 5804
    97008 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

    Fax: +49 931 30908-53

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Auf folgender Grundlage wurde eine Ausnahmebewilligung erteilt:

    • Die Meisterprüfung stellt eine unzumutbare Belastung für Sie dar.
    • Sie verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
    • Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.
    • Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.

    Bayernweite Ergänzung

    Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.

    • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer ein.
    • Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und anhand des Zeugnisses, ob der Schwerpunkt des Abschlusses dem Handwerk entspricht, das Sie ausüben wollen.
    • In Zweifelsfällen können Sie Nachweise nachreichen.
    • Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die voraussichtliche Eintragung vorab mitgeteilt.
    • Ist die Eintragung erfolgt, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung von Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. Ihr Betrieb erhält die sogenannte Handwerkskarte.
    • Falls die Eintragung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Bescheid von der örtlich zuständigen Handwerkskammer.

    Fristen

    Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt. (3 Monate)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Ersteintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    • für Einzelunternehmen: 76 EUR
    • für andere Rechtsformen: 128 EUR

    Änderungen der Eintragung 50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      Einzelunternehmen

      • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
      • Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
      • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen

      Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

      • Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
      • Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)
      • Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
      • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen

      Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften

      gemeint sind:

      • der Offenen Handelsgesellschaft (OHG),
      • Kommanditgesellschaft (KG) und
      • entsprechende ausländische Gesellschaftsformen
      • Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
      • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
        • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
          • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)
          • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie)
        • bei ausländischen Rechtsformen: 
          • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten
          • Gesellschaftsvertrag (Kopie)
      • Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
      • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen

      Juristische Personen

      • gemeint sind:
        • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
        • Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG),
        • Aktiengesellschaft (AG),
        • eingetragene Genossenschaft (eG)
      • Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
      • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
        • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters
        • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
      • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden
      • Angaben zur Betriebsleitung

      Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:

      • Betriebsleitererklärung
      • Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit, Arbeitsvertrag (Kopie)
      • Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
      • Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 12.11.2025

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 12.11.2025

    Stichwörter

    Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Ausnahmebewilligung, Betriebsleiter, Betriebsverantwortlicher, Eintragung als Handwerker, Eintragung in Handwerksrolle, Eintragung mit Ausnahmebewilligung, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerk, Handwerker, Handwerkerregister, Handwerkerverzeichnis, Handwerksbetrieb, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Verzeichnis zulassungspflichtige Handwerkbetriebe, Zulassung selbstständiger Handwerker, zulassungspflichtiges Handwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English