Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung
    99058007060011

    Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausübungsberechtigung

    Sie verfügen über eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe oder für erfahrene Gesellinnen oder Gesellen? Dann müssen Sie diese in die Handwerksrolle vor Aufnahme der Tätigkeit eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie über eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe oder für erfahrene Gesellinnen oder Gesellen verfügen, müssen Sie diese vor Aufnahme der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Die Ausübungsberechtigung müssen Sie vorab mit einem separaten Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Ausübungsberechtigungen können Sie in die Handwerksrolle eingetragen lassen für

    • ein anderes Gewerbe: Sie üben bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk aus und Sie wollen Ihre gewerbliche Betätigung auf ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Tätigkeiten eines solchen Handwerks ausweiten.
    • für Gesellinnen und Gesellen mit qualifizierter Berufserfahrung: Sie haben eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert, einschlägige Berufserfahrung erworben und wollen sich selbständig machen oder eine Betriebsleitungsfunktion ausüben.

    Von der Erteilung einer Ausübungsberechtigung für Gesellen oder Gesellinnen mit qualifizierter Berufserfahrung ausgenommen sind:

    • Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
    • Augenoptikerinnen und Augenoptiker
    • Hörakustikerinnen und Hörakustiker
    • Orthopädietechnikerinnen und Orthopädietechniker
    • Orthopädieschuhmacherinnen und Orthopädieschuhmacher
    • Zahntechnikerinnen und Zahntechniker.

    Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

    • natürliche Personen,
    • rechtsfähige Personengesellschaften oder
    • juristische Personen sowie
    • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

    • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
    • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
    • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

    Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

    Die Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

    Online-Dienst

    Antrag auf Eintragung; Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    ID: L100042_409.-180641

    Beschreibung

    Beantragen Sie über dieses Online-Verfahren die Eintragung Ihres Handwerksbetriebes in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe. Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen (z.B. ein Meisterprüfungszeugenis, Vertragsunterlagen etc.) können Sie hierbei direkt im PDF-Format übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennweger Ring 3
    97070 Würzburg

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 5804
    97008 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

    Fax: +49 931 30908-53

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Im Rahmen der Beantragung einer Ausübungsberechtigung wurden Ausbildungs- und Befähigungsnachweise, Berufserfahrung und/oder erfolgte Ausgleichsmaßnahmen für das einzutragende Handwerk anerkannt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
    • Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.
    • Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.

    Bayernweite Ergänzung

    Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.

    • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer ein.
    • Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und anhand der Ausübungsberechtigung, ob diese dem Handwerk entspricht, das Sie ausüben wollen.
    • Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die voraussichtliche Eintragung vorab mitgeteilt.
    • Ist die Eintragung erfolgt, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung von Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. Ihr Betrieb erhält die sogenannte Handwerkskarte.
    • Falls die Eintragung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Bescheid von der örtlich zuständigen Handwerkskammer.

    Fristen

    Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt. (3 Monate)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Ersteintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    • für Einzelunternehmen: 76 EUR
    • für andere Rechtsformen: 128 EUR

    Änderungen der Eintragung 50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle
      • Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe oder
      • Ausübungsberechtigung für Gesellinnen und Gesellen mit qualifizierter Berufserfahrung: 

      Bei Einzelunternehmen:

      • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
      • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 12.11.2025

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 12.11.2025

    Stichwörter

    Altgeselle, Altgesellenregelung, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Ausübung eines Gewerks, Ausübung eines Handwerks, Ausübungsberechtigung, Betriebsleiter, Betriebsverantwortlicher, Eintragung als Handwerker, Eintragung in Handwerksrolle, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerk, Handwerker, Handwerkerregister, Handwerkerverzeichnis, Handwerksbetrieb, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Selbstständiger Handwerker, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe, Zulassung selbstständiger Handwerker, zulassungspflichtiges Handwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English