Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Beschreibung
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.
In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.
Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: vmg@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9735794648442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-2321
Fax: +49 841 305-2330
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)
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- Führerschein
- Nachweis, dass kein Kfz-Abstellplatz / keine Garage vorhanden ist
Z.B. Bescheinigung vom Vermieter oder Auszug aus dem Mietvertrag / Kaufvertrag)
- Leasingunterlagen / Leasingkarte
Voraussetzungen
- tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
- Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
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- Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet.
- Sie dürfen bei Ihrer Wohnung weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen.
- Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig (Nutzungserklärung des Halters).
- Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Halten und Parken
- § 13 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Rechtsbehelf
Kosten
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Die Gebühr für den Erst- und den Verlängerungsantrag beträgt für ein Jahr 30 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Kfz-Kennzeichens beträgt 15 Euro (Vorlage des neuen Fahrzeugscheines erforderlich).
Ein verloren gegangener Bewohnerparkausweis kann ersetzt werden. Bitte zeigen Sie den Verlust durch Verlusterklärung bei uns an und beantragen Sie einen Ersatzausweis (Gebühr 15 Euro). In diesem Fall ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 31.07.2024
Stichwörter
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