Feuerwehr- oder Helferführerschein; Beantragung der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen

    Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erhalten.

    Beschreibung

    Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste (Hilfsorganisationen), des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, die (lediglich) die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen, kann in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 7,5 t erteilt werden (sog. Feuerwehr- oder Helferführerschein).

    Die Fahrberechtigung gilt nur für die ehrenamtliche Aufgabenerfüllung der oben genannten Organisationen.

    Die Fahrberechtigung gilt organisationsübergreifend und in ganz Deutschland.

    Sie kann, wenn der Bewerber die Fahrerlaubnis der Klasse B seit zwei Jahren besitzt, für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,75 oder 7,5 t – auch mit Anhängern, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4,75 bzw. 7,5 t nicht übersteigt – erworben werden.

    Für den Erwerb ist entsprechend den Regelungen der Bayerischen Fahrberechtigungsverordnung (FBerV) eine Ausbildung zu absolvieren und eine praktische Prüfung abzulegen. Ausbildung und Prüfung erfolgen innerhalb der Organisationen (oder organisationsübergreifend) durch ausbildungsberechtigte, erfahrene Mitglieder oder durch Fahrlehrer.

    Für die Erteilung der Fahrberechtigung ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Der Nachweis der Fahrberechtigung ist zusätzlich zum Führerschein von den Berechtigten während der Fahrt mitzuführen und den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen (insbesondere Polizei) auf Verlangen auszuhändigen.

    Im Falle des Entzugs oder Verzichts hinsichtlich der Fahrerlaubnis Klasse B erlischt auch die Fahrberechtigung. Während eines Fahrverbots darf auch von dieser keinen Gebrauch gemacht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt FürthLRA FÜ

    Adresse

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    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

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    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02887002407Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02887002407Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 9773-0

    Fax: +49 911 9773-1113

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Klassische Kreditkarte
    • Paypal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind i.d.R.folgende Unterlagen erforderlich:

      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung im Original
      • Führerschein

    Voraussetzungen

    • Zugehörigkeit zu sowie ehrenamtliche Aufgabenerfüllung bei einer der oben genannten Organisationen
    • Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
    • Ausbildung und Prüfung innerhalb der Organisation(en) entsprechend den Regelungen der FBerV

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung der "kleinen“ (bis 4,75 t) oder der „großen“ (bis 7,5 t) Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge muss mit den entsprechenden Antragsunterlagen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

    Die Kreisverwaltungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Fahrberechtigung vorliegen. Die Erteilung der Fahrberechtigung erfolgt durch Aushändigung des Nachweises der Fahrberechtigung.

    Fristen

    Eine Antragstellung auf Erteilung der jeweiligen Fahrberechtigung ist vor Beginn der Ausbildung und der Prüfung nicht erforderlich. Der Antrag kann nach Abschluss der Ausbildung und der Prüfung gestellt werden.

    Kosten

    rund 25-30 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.01.2026

    Stichwörter

    Sonderfahrerlaubnis, Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English