Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 12
87466 Oy-Mittelberg
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/166192592639Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8366 9842-0
Fax: +49 8366 883
Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 34
87466 Oy-Mittelberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/166192592639Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8366 9887-40
Fax: +49 8366 9887-36
Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt (Standort 3)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Maria-Rainer Straße
87466 Oy-Mittelberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/166192592639Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8366 1299
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024