Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung

    Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

    Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

    Beschreibung

    Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

    Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rittlen 6

    86381 Krumbach (Schwaben)

    Postanschrift

    Rittlen 6

    86381 Krumbach (Schwaben)

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/820511895941Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8282 88996-0

    Fax: +49 8282 88996-22

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English