Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Waigolshausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Öffnungszeiten
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@waigolshausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49663169754Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49663169754Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9722 9111-0
Fax: +49 9722 9111-20
Internet
Markt Werneck
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1265
97438 Werneck
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@werneck.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73107566764Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9722 22-0
Fax: +49 9722 22-31
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023