Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Gochsheim - Gemeindeverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Plan 4-6
97469 Gochsheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gochsheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5525333710478Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 6444-0
Fax: +49 9721 6444-29
Internet
Gemeinde Gochsheim
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97469 Gochsheim
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Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: info@gochsheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26997361569Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9721 6444-29
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024