Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Bergrheinfeld - Referat 2.0 - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 27
97493 Bergrheinfeld
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: patrizia.schwarzer@bergrheinfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0252615198111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 9700-0
Fax: +49 9721 9700-30
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023