Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Markt Stockstadt a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1010
63809 Stockstadt a.Main
Kontakt
E-Mail: info@stockstadt-am-main.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16885504730Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6027 2005-0
Fax: +49 6027 2005-88
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024