Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Stadt Abenberg - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 8
91183 Abenberg
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@stadt-abenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2218343282218Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9178 9880-40
Fax: +49 9178 9880-80
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.06.2023