Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung

    Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

    Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

    Beschreibung

    Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

    Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Velden

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 9

    91235 Velden

    Postanschrift

    Marktplatz 9

    91235 Velden

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@velden.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82218380828Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9152 9291-0

    Fax: +49 9152 9291-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English